gonnen zu zählen und gesagt, er werde ihr eine Lektion erteilen, die sie nicht vergessen werde. Danach habe er sich ausgezogen, um ihr zu zeigen, dass er kein Messer mehr habe (pag. 178, Z. 328 ff.). In der Einvernahme vom 3.12.2013 wurde die Straf- und Zivilklägerin nicht mehr weitergehend zur Sache befragt (vgl. pag. 179). Erst in der darauffolgenden staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 16.1.2014 wurden ihr erneut Fragen zum Kerngeschehen gestellt. Dabei bestätigte die Straf- und Zivilklägerin ihre Erstaussagen. Erneut erklärte sie, der Beschuldigte habe ihr im Schlafzimmer gesagt, er werde ihr eine Lektion erteilen, welche sie nicht mehr vergessen werde.