Den Handlungsablauf mit den Messern, die der Beschuldigte gegen sie gerichtet habe und sie ihm habe wegnehmen können, sowie ihr Versuch aus dem Fenster nach Hilfe zu rufen, konnte die Straf- und Zivilklägerin erneut logisch und mit ihren früheren Aussagen übereinstimmend darlegen. Zwar vertauschte sie teilweise die Standorte, an welche sie die jeweiligen Messer hingelegt habe. Dies ist in Anbetracht des dynamischen, komplexen Handlungsablaufs jedoch nicht weiter erstaunlich. Des Weiteren gab die Straf- und Zivilklägerin auch bei dieser Befragung mehrere Gesprächsinhalte wieder, die im Wesentlichen mit ihrer ersten Einvernahme übereinstimmen (pag. 173, Z. 162 ff.;