Auch die Geschehnisse am Nachmittag des 24.11.2013 konnte die Straf- und Zivilklägerin erneut nachvollziehbar und gleichbleibend schildern. Sie beschrieb erneut das Gespräch mit dem Beschuldigten, als sie von der Arbeit nach Hause gekommen sei, wie sie die Wohnungstüre nicht verschlossen habe und der Beschuldigte den Schlüssel im Türschloss abgebrochen habe (pag. 176, Z. 249 ff.). Den Handlungsablauf mit den Messern, die der Beschuldigte gegen sie gerichtet habe und sie ihm habe wegnehmen können, sowie ihr Versuch aus dem Fenster nach Hilfe zu rufen, konnte die Straf- und Zivilklägerin erneut logisch und mit ihren früheren Aussagen übereinstimmend darlegen.