Exemplarisch ist denn auch ihre Aussage auf Frage, ob sie sich bereits jemandem anvertraut habe: «Nein, das habe ich noch niemandem erzählt. Ich weiss auch nicht, ob ich es meiner Freundin erzählen kann, weil es so beschämend ist» (pag. 166, Z. 201 f.). Bei ihrer staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 3.12.2013 schilderte die Strafund Zivilklägerin die Geschehnisse in der Nacht vom 24.11.2013 gleichbleibend und ohne Widersprüche. Erneut begann sie die Erzählung mit der Situation, als sie mit ihrer Begleitung in der X.________(Bar) war.