Generell sind die Aussagen der ersten Befragung der Straf- und Zivilklägerin voller Realitätskennzeichen. Sie belastete den Beschuldigten nicht übermässig, indem sie zugab, ihm insgesamt drei Messer abgenommen zu haben, ohne sich dabei erheblich zu verletzen. Ferner bestätigte sie, der Beschuldigte habe während des sexuellen Übergriffs keine gefährlichen Gegenstände benutzt (pag. 166, Z. 178) und sie betonte, er habe zwar bereits zuvor Geschlechtsverkehr verlangt, aber er habe diesen noch nie durchgesetzt. Es sei das erste Mal auf diese Art und Weise geschehen (pag. 166, Z. 189 f.).