Sie habe grosse Schmerzen gehabt und sei auf allen Vieren geblieben, bis der Beschuldigte zum Orgasmus gekommen sei (pag. 166, Z. 169 ff.). Diese Schilderungen der Straf- und Zivilklägerin imponieren mit einem komplexen Handlungsablauf, verschiedenen Konversationen, Details und inneren Gedankengängen. Als unerwartete Bemerkung erscheint zudem die von der Straf- und Zivilklägerin geäusserte Erklärung, warum der Beschuldigte sie vaginal penetriert habe, obwohl er Analsex gefordert habe. Sie erklärte: «Dies, weil ich wahrscheinlich so darum bat» (pag. 166, Z. 175). Generell sind die Aussagen der ersten Befragung der Straf- und Zivilklägerin voller Realitätskennzeichen.