Er habe die Drohung unterstrichen, indem er Schnittbewegungen an seinem Handgelenk gemacht und so getan habe, als werde er auf sie einstechen. Als sie ihm auch dieses Messer habe wegnehmen wollen, habe der Beschuldigte sie an den Haaren zurückgerissen. So habe sie sich mit dem Messer leicht an der Hand verletzt. Sie habe dem Beschuldigten gesagt, sie werde die Polizei rufen. Er habe geantwortet, er habe keine Angst (pag. 165, Z. 137 ff.). Das konkrete Kerngeschehen erzählte die Straf- und Zivilklägerin nicht von sich aus. Erst auf Frage, wie alles zu Ende gegangen sei, gab die Straf- und Zivilklägerin zu Protokoll: «Muss ich das erzählen?...