165, Z. 132 ff.). Kurz bevor sie wieder zur Arbeit habe gehen wollen, habe sie realisiert, dass der Beschuldigte die Türe verschlossen habe. Als sie versucht habe, die Türe zu öffnen, habe ihr der Beschuldigte den Schlüssel aus der Hand gerissen, diesen ins Türschloss gesteckt und abgebrochen. Der Beschuldigte habe angefangen, sie anzuschreien. Ihre Tochter sei dabei gewesen und sie habe sie ins Zimmer geschickt, damit sie nicht alles mitbekomme. Sie habe das Messer vom Vorabend, das noch auf dem Tisch gelegen sei, genommen und aus dem Fenster geworfen. Daraufhin habe der Beschuldigte ein weiteres Messer genommen.