Schliesslich ist die Entstehungsgeschichte der Aussagen (die «Geburtsstunde» der Aussagen) zu hinterfragen und ebenso, ob allenfalls Suggestion oder Irrtum die Aussagen hätten verfälschen können oder ob sie irgendwelche Hinweise auf eine Falschbeschuldigung erkennen lassen. Ausgangspunkt ist die sogenannte Nullhypothese, die zu widerlegen ist. Hauptfrage ist dabei, ob die befragte Person mit ihren Fähigkeiten die zu untersuchende Aussage hätte machen können, ohne dass diese auf einem selbst erlebten Hintergrund beruht (BENDER/NACK/TREUER, a.a.O., N. 313 ff.