8.2 Konkrete Beweiswürdigung 8.2.1 Vorbemerkungen zur Beweiswürdigung Betreffend die theoretischen Ausführungen zur Beweiswürdigung und zur Aussagenanalyse kann auf die korrekten Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 635 ff., S. 6 ff. der Urteilsbegründung). Ergänzend hält die Kammer Folgendes fest: Bei der Würdigung von Zeugenaussagen hat sich die Methode der Aussagepsychologie durchgesetzt. Diese untersucht primär den Inhalt der von einer Person gemachten Aussagen und geht davon aus, dass selbsterlebte Ereignisse in einer wesentlich anderen (lebendigeren, detaillierteren) Qualität erzählt werden als erfundene.