782, Z. 6). Er sei im Sommer 2016 nach Spanien zurückgekehrt, weil er die Situation habe beenden wollen. Die Strafund Zivilklägerin sei bei ihm auf der Arbeit aufgetaucht und habe nach ihm gefragt. Das habe er nicht korrekt gefunden (pag. 781, Z. 2 ff.). Er habe immer gelitten. Es sei der einzige Weg gewesen, die Situation zu beenden (pag. 782, Z. 15 ff.). Aktuell habe er keinen Kontakt mehr zur Straf- und Zivilklägern (pag. 780, Z. 32). 8.2 Konkrete Beweiswürdigung 8.2.1