Auf Frage, was am 24.11.2013 geschehen sei, erklärte der Beschuldigte, er könne sich nicht mehr genau erinnern. Es habe eine heftige Diskussion gegeben, daraufhin seien sie gemeinsam ins Bett gegangen und hätten Geschlechtsverkehr gehabt. Danach seien sie arbeiten gegangen und am Abend sei die Situation anders gewesen (pag. 782, Z. 28 ff.). Die Diskussion sei entstanden, weil er nach Spanien habe gehen wollen und weil die Straf- und Zivilklägerin eine andere Beziehung gehabt habe (pag. 782, Z. 36 f.). Der Geschlechtsverkehr sei nicht gegen ihren Willen gewesen (pag. 782, Z. 40). Sie hätten in vielen verschiedenen Positionen Sex gehabt.