12 Sie habe sich einfach wegen der Beziehung zu ihm schuldig gefühlt (pag. 777, Z. 26 ff.). Sie habe immer noch Auswirkungen vom Vorfall. Sie fühle sich nicht gut und sie denke immer an dieses schreckliche Ereignis (pag. 777, Z. 21 f.). Zu früheren sexuellen Kontakten gab die Straf- und Zivilklägerin an, sie habe dem Beschuldigten gesagt, er solle sie nicht berühren. Aber manchmal habe sie geschlafen und er habe sie doch berührt. Sie habe sich im Internet informiert, dass dies bereits ein sexueller Übergriff gewesen sei (pag. 776, Z. 31 ff.).