Sie habe gedacht, wenn sie das erzählen würde, werde sich das Verfahren weiterentwickeln. Sie entschuldige sich für ihre Falschaussagen (pag. 773, Z. 25 ff.). Die Straf- und Zivilklägerin führte zudem aus, sie sei nicht mehr in Behandlung, weil sie keine Zeit dafür habe (pag. 777, Z. 14). Nachdem sich vor Gericht herausgestellt habe, dass sie nach der Tat mit dem Beschuldigten Kontakt gehabt habe, sei sie nie mehr zur Therapie gegangen, weil sie sich geschämt habe. Sie habe gedacht, in einer Beziehung seien immer zwei Personen schuldig. Sie könne nicht verstehen, was passiert sei.