Sie erinnere sich an die guten und schlechten Zeiten mit dem Beschuldigten. Sie habe gute Momente mit ihm gehabt, dennoch habe er getan, was sie gesagt habe (pag. 773, Z. 15 ff.). Sie könne sich nicht erklären, warum sie den Kontakt zum Beschuldigten wieder aufgenommen habe. Sie hätten sich geliebt und sie habe Mühe zu verstehen, was geschehen sei. Jahrelang hätten sie Streit gehabt. Vielleicht hätte sie sich rechtzeitig vom Beschuldigten trennen müssen (pag. 773 f., Z. 43 ff.). Sie habe das Gericht belogen, weil sie nicht noch mehr Probleme gewollt habe. Sie habe gedacht, wenn sie das erzählen würde, werde sich das Verfahren weiterentwickeln.