771, Z. 2 f.). Manchmal sei es auch einfach spät geworden (pag. 772, Z. 15 ff.). Ihre Tochter sei jedoch immer dabei gewesen (pag. 771, Z. 12 ff.). Auf Vorhalt ihrer Aussage anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung erklärte die Strafund Zivilklägerin, sie sei auch alleine, ohne ihre Tochter, beim Beschuldigten gewesen. Aber nur tagsüber, wenn sie etwas gesucht habe. Sie habe dort nie alleine übernachtet (pag. 771, Z. 20 ff.). Als sie alleine beim Beschuldigten gewesen sei, habe sie im Dach ihren Rucksack mit ihren Reinigungsmitteln gesucht (pag. 771 f., Z. 33 ff.). Die Beziehung zum Beschuldigten sei nach der Haft nicht immer gut gewesen.