11 (pag. 770, Z. 8 ff.). Der Beschuldigte habe sich für alles entschuldigt – für alle Leiden, die er herbeigeführt habe. Er habe ihr auch einen Brief aus der Untersuchungshaft geschrieben, den sie nicht beantwortet habe (pag. 770, Z. 13 ff.). Nach seiner Haft hätten sie wieder Kontakt gehabt (pag. 770, Z. 35). Sie habe beim Beschuldigten übernachtet (pag. 770, Z. 38), aber es sei keine Beziehung gewesen und sie hätten keinen sexuellen Kontakt gehabt (pag. 770, Z. 41 ff.). Sie habe in Notsituationen beim Beschuldigten übernachtet – wenn es geregnet habe (pag. 771, Z. 2 f.).