Sie habe sich nicht wehren können, weil sie nicht gewollt habe, dass ihre Tochter etwas mitbekomme (pag. 775, Z. 38 ff.). Für sie sei klar gewesen, dass der Beschuldigte sie töten und sich danach selber umbringen werde (pag. 776, Z. 2 f.). Der Beschuldigte habe merken müssen, dass sie keinen Oral- und Vaginalverkehr gewollt habe. Er habe Gewalt angewendet. Zudem seien sie kein Paar mehr gewesen (pag. 776, Z. 10 ff.). Sie habe ihm viele Male «nein» gesagt und er habe gewusst, dass sie keinen sexuellen Kontakt mehr gewollt habe (pag. 776, Z. 23 f.).