Eines habe sie aus dem Fenster geworfen, ein anderes sei unter dem Kühlschrank gelegen. Der Beschuldigte habe sie bedroht und sie habe gedacht, sie werde alles akzeptieren, aber ihre Tochter solle nichts mitbekommen (pag. 774, Z. 31 ff.). Der Beschuldigte habe ein Messer nach dem anderen genommen – sobald sie ihm ein Messer weggenommen habe, habe er ein neues ergriffen. Ihre Tochter habe das gesehen (pag. 775, Z. 1 ff.). Als er ihre Tochter ins Schlafzimmer gebracht habe, habe sie alle Messer aus dem Fenster geworfen. Der Beschuldigte habe zwar akzeptiert, dass die Tochter gehen könne. Der Schlüssel sei jedoch abgebrochen.