10 8. Würdigung durch die Kammer 8.1 Zu den oberinstanzlichen Einvernahmen vom 28.5.2018 8.1.1 Aussagen der Straf- und Zivilklägerin Zu den Vorwürfen gemäss Anklageschrift führte die Straf- und Zivilklägerin aus, am Ende des Streits in der Nacht vom 24.11.2013 habe sie dem Beschuldigten gesagt, sie würden wieder zusammen sein. Daraufhin habe er sich beruhigt und die Situation sei besser geworden (pag. 774, Z. 8 ff.).