6. Bestrittener/unbestrittener Sachverhalt Die Geschehnisse vom 24.11.2013 sind mehrheitlich unbestritten. Am 24.11.2013 kam es in der Nacht und am Nachmittag zwischen dem Beschuldigten und der Straf- und Zivilklägerin, welche zuvor eine langjährige Beziehung miteinander führten, in deren Wohnung zu verbalen Auseinandersetzungen. Im Rahmen dieser Auseinandersetzungen behändigte der Beschuldigte insgesamt drei verschiedene Messer (eines in der Nacht, zwei am Nachmittag), die ihm die Straf- und Zivilklägerin wieder entwenden konnte. Vor oder im Laufe der Auseinandersetzung am Nachtmittag des 24.11.2013 verschloss