Diesbezüglich habe sie nicht nur das Gericht, sondern auch ihre Therapeutin und Anwältin belogen. Die Straf- und Zivilklägerin habe sich in der Zeit nach der angeblichen Tat bis am 7.7.2016 mit und ohne ihre Tochter beim Beschuldigten aufgehalten, teilweise habe sie dort übernachtet. Einmal sei die Strafund Zivilklägerin mit ihrer Tochter und dem Beschuldigten gemeinsam in den Europapark gefahren. Auch die behauptete «Bombardierung» mit Drohungen via SMS im Sommer 2016 habe sich als masslose Übertreibung herausgestellt (pag. 649 f., S. 20 f. der Urteilsbegründung).