8 pro reo» als nicht erstellt. Die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin würden grundsätzlich keine Lügensignale enthalten, weshalb kaum Zweifel an deren Glaubhaftigkeit aufkomme. Allerdings ändere sich dies mit ihren Aussagen an der Fortsetzungsverhandlung vom 26.6.2017. Dort habe die Straf- und Zivilklägerin eingestanden, eine langandauernde Nachtatbeziehung mit dem Beschuldigten geführt zu haben. Diesbezüglich habe sie nicht nur das Gericht, sondern auch ihre Therapeutin und Anwältin belogen.