Rechtsanwältin B.________ stellte demgegenüber folgende Anträge (pag. 790 f.): Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 4. Juli 2017 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als das Verfahren gegen A.________ wegen - Drohung, angeblich mehrfach begangen am 24.11.2013 an der E________strasse in Bern, z.N. C.________; - Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Konsum einer unbestimmten Menge Cannabis, festgestellt am 25.11.2013 in Ostermundigen; eingestellt wurde, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten.