Fürsprecherin D.________ beantragte Folgendes (pag. 788 f.): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 07. Juli 2017 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als das Strafverfahren gegen A.________ wegen Drohung und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurde. 2. A.________ sei demgegenüber schuldig zu erklären 2.1 der sexuellen Nötigung, begangen am 24. November 2013 in Bern zN C.________; 2.2 der Vergewaltigung, begangen am 24. November 2013 in Bern zN C.________. 3. A.________ sei angemessen zu bestrafen.