5 ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten – eingestellt worden ist. II. A.________ sei schuldig zu erklären: 1. der Vergewaltigung, begangen am 24. November 2013 in Bern, z.N. C.________; 2. der sexuelle Nötigung, begangen am 24. November 2013 in Bern, z.N. C.________.