3. Anträge der Parteien Staatsanwältin G.________ stellte an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 28.5.2018 folgende Anträge (pag. 786): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 4. Juli 2017 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist als das Strafverfahren gegen A.________ wegen Drohung und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz –