756 ff.). Mit Verfügung vom 17.5.2018 wurde den Parteien die neue Zusammensetzung der Kammer (Oberrichter Gerber anstelle Oberrichter Vicari) bekannt gegeben (pag. 760 f.). Am 22.5.2018 teilte die Verfahrensleitung den Parteien mit, dass Oberrichter Gerber (ehemals Gerichtspräsident am Regionalgericht Bern-Mittelland) am 24.1.2017 stellvertretend für Gerichtspräsident Y.________ den Brief an die Psychotherapeutin F.________ unterzeichnet hatte. In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung sei die Unterschrift jedoch nicht geeignet, objektiv den Anschein der Befangenheit zu begründen.