Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 1‘000.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 19‘260.00. 2 Für die amtliche Verteidigung von A.________ wird Rechtsanwältin B.________ eine Entschädigung von CHF 23‘783.80 ausgerichtet. III.