4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, v.d. Fürsprecher B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist) - dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern, Administrative Verkehrssicherheit (nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist) Bern, 28. Februar 2018 Im Namen der 2. Strafkammer Die Präsidentin: