Gestützt auf die Honorarnote von Fürsprecher B.________ vom 7. Dezember 2017 ist damit von einem Aufwand von rund 2 Stunden für die Anschlussberufung auszugehen, so dass bei einem Stundenansatz von CHF 250.00, zuzüglich 8% Mehrwertsteuer, ein zu entschädigender Betrag von CHF 540.00 resultiert. VI. Verfügungen