Somit wird der Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 24 Tagessätzen zu je CHF 70.00, ausmachend insgesamt CHF 1‘680.00, verurteilt, wobei der Vollzug der Geldstrafe aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgelegt wird. Weiter wird eine Verbindungsbusse in der Höhe von CHF 420.00 ausgefällt und die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 6 Tage festgesetzt. V. Kosten und Entschädigung