218 f.) vor. Darin gibt der Beschuldigte an, bei vier verschiedenen Arbeitgebern im Stundenlohn zu arbeiten und ein Nettoeinkommen (inkl. Anteil 13. Monatslohn) von ca. CHF 2‘500.00 bis CHF 4‘000.00 zu erzielen. Das vom 29. Februar 2016 datierende Erhebungsformular wurde durch die Kantonspolizei jedoch nicht neu eingeholt, sondern ist dasselbe, welches schon im Vorverfahren der Staatsanwaltschaft vorlag (pag. 72). Deutlich aktueller sind daher die Angaben, welche der Beschuldigte am 7. Juni 2017 im Fragebogen über die persönlichen Verhältnisse zuhanden der Vorinstanz machte (pag.