Der Fahrradfahrer wurde nicht «nur» im Umfang der letztlich erlittenen Verletzungen konkret gefährdet. Angesichts der Wucht der Kollision durch das ungebremste Auffahren auf den Fahrradfahrer, welcher dadurch durch die Luft geschleudert wurde, kann von Glück gesprochen werden, dass der Unfall für diesen nicht noch viel schwerere, sogar lebensgefährliche Verletzungen zur Folge hatte (vgl. auch die Zeugenaussagen von D.________, pag. 136, Z. 23: «Wir waren erleichtert, dass der Velofahrer noch lebt und ansprechbar war.»).