Zumindest aber waren die hellen und grellen neongelben Elemente des Rucksacks zu sehen, sobald diese in einer Distanz von 70 m vom Abblendlicht des Fahrzeugs des Beschuldigten beleuchtet wurden. Schon in diesem Moment hätte ein einfacher aber konzentrierter Blick nach vorne genügt, um die mögliche Gefahr zu erkennen, um sodann zweckmässig darauf reagieren zu können.