Entgegen der Argumentation der Verteidigung ist aber nicht von einer «weit nach vorne gebeugten Haltung» auszugehen, bei welcher von hinten fast nur noch der schwarze Boden zu sehen gewesen wäre. Dies wäre nämlich nur dann der Fall, wenn der Fahrradfahrer im Stil eines Rennradfahrers in sportlicher und aerodynamisch nach vorne gebückter Sitzposition gefahren wäre. Eine solche Position ist vorliegend auch mit Blick auf das nicht als Rennrad konzipierte Fahrrad wenig wahrscheinlich. Die Kammer