Auch seine bildhafte Assoziation, es müsse sich dabei wohl um ein Tier gehandelt haben, wirkt sehr wirklichkeitsnah. Dass erst danach die Bremslichter des Fahrzeugs vor ihm aufgeleuchtet hätten, deckt sich mit der Aussage des Beschuldigten, er habe vor der Kollision nicht mehr reagieren können. Gestützt auf die glaubhaften Aussagen des Beschuldigten sowie des Zeugen D.________ ist damit erstellt, dass der Beschuldigte kurz vor dem Unfall bei eingeschaltetem Abblendlicht mit einer Geschwindigkeit von 80–85 km/h unterwegs war, gefolgt in einem Abstand von ca. 20–30 m von D.________, welcher 85–90 km/h fuhr.