Als ausgefallenes Detail imponiert die wiederholte Erwähnung, ihm sei am meisten das rötliche Fahrrad aufgefallen. Schliesslich schilderte der Beschuldigte in der Hauptverhandlung authentisch sein Innen- und Gefühlsleben direkt nach dem Unfall. Er habe wohl unter Schock gestanden und sei mit der Situation nach dem Unfall etwas überfordert und daher dankbar gewesen, dass D.________ ihm geholfen habe (vgl. pag. 133, Z. 37 ff.). All das spricht dafür, dass das Geschilderte auf tatsächlich Erlebtem basiert.