8): Er räumte ein, dass der Fahrradfahrer am rechten Fahrbahnrand gefahren sei, ohne einen Schwenker gemacht zu haben, dass im Unfallzeitpunkt kein Fahrzeug entgegengekommen sei und er nicht sagen könne, ob das Rücklicht des Fahrrads gebrannt habe oder nicht. Auch in den nachfolgenden Einvernahmen bei der Polizei und in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung versuchte der Beschuldigte nicht, sein Verhalten zu beschönigen und schilderte den Unfallhergang stringent, nachvollziehbar und auch konstant. Als ausgefallenes Detail imponiert die wiederholte Erwähnung, ihm sei am meisten das rötliche Fahrrad aufgefallen.