Schliesslich deuten auch die gefahrenen Geschwindigkeiten im Bereich der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bzw. sogar etwas darüber nicht auf speziell schlechte Sichtverhältnisse hin. Zusammenfassend ist zu den damaligen Sichtverhältnissen festzuhalten, dass es noch dunkel war, die Dämmerung noch nicht eingesetzt hatte und es leicht nieselte. Diese Verhältnisse schränkten die Sicht nach vorne im vom Abblendlicht beleuchteten Bereich aber kaum ein.