Der Verteidigung ist zwar zuzustimmen, dass ein Motorfahrzeug mit eingeschaltetem Abblendlicht naturgemäss besser sichtbar ist als ein Fahrradfahrer. Werden aber Fahrzeuge und ein Gebäude, selbst wenn diese gut beleuchtet sind, über einen Abstand von mehreren hundert Metern ohne grössere Einschränkung erkannt, können die Sichtverhältnisse nicht so schlecht gewesen sein, wie es die Verteidigung nun darzustellen versucht. Vielmehr ist davon auszugehen, dass damit auch die Sicht in den durch die Abblend-