Beim fraglichen Abschnitt der Hauptstrasse handelt es sich um eine gerade, ebene und übersichtliche Ausserortsstrecke ohne Strassenbeleuchtung mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h (vgl. das Unfallaufnahmeprotokoll, pag. 5, sowie die Abbildungen zu den örtlichen Verhältnissen im Fotodossier des Unfalltechnischen Dienstes [UTD] der Kantonspolizei Bern, pag. 26 ff.). Im Unfallzeitpunkt waren gemäss dem Unfallaufnahmeprotokoll die Sichtverhältnisse wie in der Nacht, der Strassenzustand feucht, die Sicht jedoch nicht beeinträchtigt.