Es liege auf der Hand, dass der Rucksack an sich trotz der auffälligen neongelben Farbe bei den schlechten Witterungsund Sichtverhältnissen nicht über eine Distanz von rund 70 m sichtbar gewesen sein könne. Der Reflektorstreifen ermögliche nur dann eine bessere Sichtbarkeit, wenn das Scheinwerferlicht direkt darauf falle, was aufgrund der gebeugten Haltung des Fahrradfahrers nicht der Fall gewesen sei.