61, sowie vom 12. April 2017, pag. 106) und musste mit der Ambulanz ins Spital gebracht werden, wo er sich mehreren Operationen unterziehen musste und längere Zeit hospitalisiert war. Er befand sich aber nicht in unmittelbarer Lebensgefahr. Während damit das Unfallgeschehen und dessen Folgen grundsätzlich unbestritten und geklärt sind, stellt sich die Frage nach der Ursache, wieso der Beschuldigte den Fahrradfahrer zu spät bzw. erst kurz vor dem Zusammenstoss bemerkte.