7. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass C.________ mit seinem Fahrrad, der Beschuldigte mit seinem Personenwagen VW Golf und D.________ mit seinem Personenwagen in dieser Reihenfolge an jenem Montagmorgen des 29. Februars 2016 um ca. 6:15 Uhr auf dem fraglichen Abschnitt der Hauptstrasse zwischen Schwanden und Münchenbuchsee in Fahrtrichtung Bern unterwegs waren. C.________ fuhr ein Fahrrad