4. Anträge der Parteien Der Beschuldigte stellte in der Berufungsbegründung vom 9. November 2017 (pag. 201), wie schon zuvor in der Berufungserklärung (pag. 179), die folgenden Anträge: 1. Der Berufungsführer sei der einfachen Verkehrsregelverletzung durch mangelnde Aufmerksamkeit, begangen am 29. Februar 2016 in Schüpfen, schuldig zu erklären. 2. Gestützt auf diesen Schuldspruch sei der Berufungsführer zu einer Busse in richterlich zu bestimmender Höhe zu verurteilen. 3. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem Staat aufzuerlegen.