3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden in oberer Instanz ein Bericht über die finanziellen Verhältnisse (pag. 217 ff.) sowie aktuelle Auszüge aus dem Strafregister (pag. 221) und dem eidgenössischen Administrativmassnahmen-Register (ADMAS-Auszug, datierend vom 10. November 2017, pag. 212) über den Beschuldigten eingeholt.