2 schränkt auf die Sanktion, an, ohne formelle Einwände gegen die Berufung des Beschuldigten geltend zu machen (pag. 185 f.). Sie beantragte den Beschuldigten zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen (zu einer im Urteilszeitpunkt zu bestimmenden Tagessatzhöhe) sowie zu einer Verbindungsbusse im Umfang von 20 Tagessätzen zu verurteilen. Am 31. Oktober 2017 gab die Generalstaatsanwaltschaft bekannt, mit der Durchführung des schriftlichen Verfahrens einverstanden zu sein (pag.