1. Zu einer Geldstrafe von 24 Tagessätzen zu CHF 110.00, ausmachend total CHF 2‘640.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 660.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 6 Tage festgesetzt. 3. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 1‘800.00 und Auslagen von CHF 403.20, insgesamt bestimmt auf CHF 2‘203.20 [Zusammensetzung der Gebühren und Auslagen; reduzierte Verfahrenskosten] II. [Eröffnung, Mitteilungen]