07 877-879). Der Berufungsführer brachte vor, dass Einziehungsverfügungen willkürlich eingestellt und andere willkürlich durchgesetzt würden. Aus dem Aktenverzeichnis geht hervor, dass rund 40 reine Einziehungsbescheide (ohne Verurteilung wegen Widerhandlung gegen das Spielbankengesetz) erlassen worden sind, bei denen die betroffenen Personen jeweils zur Bezahlung einer Ersatzforderung in bestimmter Höhe verurteilt worden sind (vgl. Ordner 4, pag. 07 684-874). Diese wurden in den ange-